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Investitionsabzugsbetrag auflösen

Was man bei der Investitionsrücklage beachten muss

Investitionsabzugsbetrag auflösen

Im deutschen Steuergesetzt gibt es eine sogenannte Investitionsrücklage. Diese Rücklage kann ein Unternehmen für Anschaffungen bilden, die er in Zukunft plant. Allerdings gilt dies lediglich für bewegliche Güter, wie so oft im deutschen Steuersystem. Ebenfalls ausgeschlossen sind aktuell auch noch alle medialen Güter. Darunter fallen dann z.B. Texte, Domains, Internetseiten und Links. Alle diese Dinge werden steuerlich praktisch nicht behandelt und werden konsequent nicht berücksichtigt. Anschaffungen wie neue Laptops, PCs, Drucker, Scanner, Büromaterialien etc. kann man allerdings bei der Investitionsrücklage geltend machen. Spätestens seit 2016 muss man dabei allerdings nicht mehr exakt Angaben, wofür man die Investitionsrücklage bilden möchte. Man kann einfach eine Summe angeben und von dieser kann man dann 40% steuerlich absetzen. Dies gilt für Investitionen in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro, so dass man sich in diesem Fall 200.000,00 Euro anrechnen lassen könnte.

Obacht beim Auflösen des Investitionsabzugsbetrags

Bei dem Auflösen des Investitionsabzugsbetrags ist Vorsicht geboten und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Ein entscheidender Fehler wird immer wieder gemacht: Manche Unternehmen lösen den Investitionsabzugsbetrag auf, ohne die geplanten Anschaffungen getätigt zu haben. Das ist zunächst kein Problem, jedoch muss man in jedem Fall beachten, dass die Rücklage dann nicht auf das aktuelle Jahr aufgeschlagen wird, sondern rückwirkend auf das Jahr, in dem die Investitionsrücklage gebildet wurde. Man muss also die damalige gesparte steuerliche Differenz nachträglich bezahlen, wobei diese Differenz auch noch verzinst wird, so dass man im Grunde sogar mehr bezahlt, als wenn man gar nicht erst eine Rücklage gebildet hätte. Man könnte die Sache dann wie einen Kredit mit entsprechender Verzinsung betrachten.

Bei Investitionsrücklage auch an Krankenkasse denken

Doch auch von ganz anderer Seite lauert „Gefahr“. Der Investitionsabzugsbetrag tangiert den monatlichen Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass dieser zwar sinkt, wenn man eine entsprechend hohe Rücklage bildet, jedoch auch wieder steigt, sobald man den Investitionsabzugsbetrag auflöst. Diese möglicherweise dann unerwartete Kalkulation kann sehr hohe Nachzahlungen an die Krankenkasse zur Folge haben, die dann in der Regel sofort auf das entgangene Geld bestehen. So manchem Unternehmen hat diese Vorgehensweise schon übel mitgespielt. Sogar eine Firmenpleite droht, sofern man nicht ausreichend liquide ist und die gesetzliche Krankenversicherung nicht mit sich reden lässt. Es lohnt sich also, sich doppelt und dreifach an die eigenen Berechnungen und Planungen zur Investitionsrücklage zu setzen, um möglichst alle Szenarien durchzuspielen.

Sparen durch Rücklagenbildung

Doch genau anders herum kann man auch Geld sparen, wenn man die Investitionsrücklage clever einsetzt. Denn selbstverständlich kann die Zahllast an die Krankenversicherung auch gemindert werden, wenn man eine Investitionsrücklage in besonders guten Jahren bildet und dann in schlechteren Jahren wieder auflöst. Man kann seinen Gewinn für die Krankenkassen so zumindest teilweise steuern und eine Menge Geld sparen.

Die Investitionsrücklage ist also etwas komplexer, als man vielleicht vermuten könnte, jedoch bietet dieses Prozedere dadurch auch interessante Möglichkeiten. Was man aber in jedem Fall vermeiden sollte, ist ein ständiges Aufstocken des Investitionsabzugsbetrags ohne die Rücklage auch wieder zeitah aufzulösen, denn das führt in aller Regel nur zu sehr hohen Schulden und Nachzahlungen, die wie ein Hammer auf den Unternehmer herabschnellen, spätestens wenn keine weitere Aufstockung der Rücklagen mehr möglich sind. Ein guter Steuerberater kann und sollte einen zwar vor diesem Horror-Szenario bewahren, doch was hilft einem dieser Gedanke, wenn der Steuerberater unter Umständen am Ende doch nicht so kundenfreundlich gearbeitet hat und man sich den Trümmern seiner Existenz entgegensieht. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.

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