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Ich habe eine Gerichtsverhandlung – Das ist wichtig!

Ich habe eine Gerichtsverhandlung Ich habe eine Gerichtsverhandlung

Sie haben eine strafrechtliche Vorladung erhalten und müssen nun als Angeklagter zu Ihrer ersten Gerichtsverhandlung kommen? Fragen Sie sich nun, was darf ich mitbringen und was muss ich zur Anhörung anziehen? Was werde ich sagen? Muss ich vor Gericht überhaupt etwas sagen? Was soll ich vorbereiten?

Eine Gerichtsverhandlung kann für Sie eine neue und beunruhigende Erfahrung sein. Für Strafverteidiger, Richter und Staatsanwälte gehört der Gang zum Strafgericht zum Alltag. Daher können Sie Ihrem Anwalt alle Fragen stellen, die den Prozessablauf betreffen. Ein paar wichtige Hinweise und Tipps geben wir Ihnen jetzt schon einmal.

Ich habe eine Gerichtsverhandlung – Was bedeutet das?

In einem Zivilprozess streiten (mindestens) zwei Personen, Vereine oder Unternehmen darüber, wer in einem privatrechtlichen Streit zwischen ihnen Recht hat. Daher spricht man auch von einem Rechtsstreit. Dies geschieht nur, wenn jemand, dessen Rechte von jemand anderem verletzt wurden, eine Beschwerde einreicht. Die an einem Zivilprozess beteiligten Personen, die sogenannten Parteien, werden Kläger und Beklagter genannt.

Strafverfahren vor Gericht finden in der Regel nur dann statt, wenn staatliche Stellen, wie etwa die Staatsanwaltschaft, Strafanzeige gegen den Beschuldigten erheben. Nimmt das Gericht die Anklage an, kommt es zur Hauptverhandlung, in der die Beschuldigten nun als Angeklagte bezeichnet werden. Opfer von Straftaten werden an diesen Verfahren nur teilnehmen, wenn sie sich als sogenannte Mitankläger der Anklage anschließen. In den meisten Fällen beschränkt sich die Mitwirkung des Opfers jedoch darauf, als Zeuge zur Befragung aufzutreten.

Waren mehrere Personen an der Straftat beteiligt, kann oder aber auch muss die Staatsanwaltschaft gleichzeitig mehr als einen Angeklagten und/oder mehrere Straftaten anklagen.

Ich habe eine Gerichtsverhandlung – Was ist zu tun?

Ort und Zeit der Hauptverhandlung werden Ihnen in der Gerichtsvorladung mitgeteilt. Die Vorladung enthält immer den Tag, die Uhrzeit, das Gericht und den Raum, in dem die Verhandlung stattfinden wird.

Erscheinen Sie mindestens 30 Minuten vor der Hauptverhandlung vor Gericht, auch wenn Sie sich vorher nicht mit Ihrem Anwalt treffen. Ähnlich wie Flughäfen haben Gerichte Einlasskontrollen. Hierfür sollten Sie genügend Zeit einplanen. Bitte beachten Sie bei der Einlasskontrolle, dass Sie keine Waffen oder gefährliche Gegenstände mitbringen dürfen. Die Verwendung von Gegenständen wie Glasflaschen, Messer, Pfefferspray oder Schlagring ist untersagt. Aber auch Alkohol und Drogen sind absolut tabu.

Sie sollten aber auf jeden Fall Ihren aktuellen, gültigen Ausweis, Personalausweis oder Reisepass, mitbringen!

Ich habe eine Gerichtsverhandlung – Muss ich dahin?

Wird dem Gericht der konkrete Grund mitgeteilt, aus dem der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung erscheinen kann, kann die Hauptverhandlung nicht durchgeführt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die betreffenden Gründe ausreichen, um den Angeklagten zu entschuldigen und deutlich zu machen, dass er vor Gericht erscheinen will, aber schuldlos nicht erscheinen kann.

Stellt das Gericht fest, dass der Angeklagte nicht ausreichend entlastet wurde, kann das Gericht Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dies kann in Form sogenannter Demonstrationsbefehle erfolgen. Der Angeklagte wird daraufhin unter Zwang vor Gericht gestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Angeklagte zur Hauptverhandlung erscheint. Schwerwiegender ist der Erlass von Haftbefehlen gegen Angeklagte, die nicht zur Hauptverhandlung erschienen sind. In diesem Fall sind die sonstigen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gar nicht erforderlich.

Ich habe eine Gerichtsverhandlung – Zusammenfassung und Fazit

Selten in Ihrem Leben erhalten Sie eine Vorladung, genauer gesagt eine „Ladung“ zu einer Gerichtsverhandlung. Viele Menschen sind sich ihrer Verantwortung in diesem Fall deshalb oft nicht bewusst. Seien Sie umsichtig mit gerichtlichen Vorladungen, um eine mögliche Strafe oder gar eine Verhaftung zu vermeiden. Es kann triftige Gründe geben, warum Sie als Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung erscheinen kann. Wenden Sie sich an einen Anwalt und beauftragen Sie ihn, dem Gericht diese Gründe mitzuteilen.

Können Sie einer Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung nicht nachkommen, müssen Sie dies umgehend gegenüber der Gerichtsstelle klären und die erforderlichen Nachweise erbringen. Besteht im Verfahren keine Rechtsanwaltspflicht, empfiehlt sich dennoch stets die Hinzuziehung eines im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts.

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