Was ist die U-Haft – Wichtige Information kurz und kompakt
Die Untersuchungshaft ist ein übliches Verfahren im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen. Das geht allerdings nur per Gerichtsbeschluss. Normalerweise wird eine U-Haft angeordnet, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft eine endgültige Verhaftung vornehmen.
Die Untersuchungshaft trägt zur Sicherung des Strafverfahrens bei. Der Angeklagte wird auf gerichtliche Anordnung festgehalten. Im Gegensatz zur vorläufigen Festnahme endet die Untersuchungshaft nicht am nächsten Tag. Richter müssen oft schnell entscheiden, ob eine Person in Haft bleibt.
Was es dazu grob zu wissen gibt, wollen wir jetzt kurz zusammenfassen.
Definition U-Haft
Zweck der Untersuchungshaft ist die Sicherung des Strafverfahrens. Die Maßnahme soll verhindern, dass der Beklagte das Verfahren negativ beeinflusst. Unter Untersuchungshaft versteht man die Unterbringung des Beschuldigten in einer Sonderabteilung einer Justizvollzugsanstalt.
Es wird zwischen vorläufiger Festnahme und Untersuchungshaft unterschieden. Dies ist die vorübergehende Inhaftierung des Verdächtigen. Sie kann von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei durchgeführt werden. Die Maßnahme darf höchstens einen Tag nach Beendigung der Festnahme dauern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt werden, der über den weiteren Verbleib in Untersuchungshaft entscheidet.
Über die Untersuchungshaft kann nur ein Richter, im Verfahren auch Untersuchungsrichter genannt, entscheiden. Voraussetzung dafür ist ein besonderer Tatverdacht gegen den Angeklagten. Dieser dringende Tatverdacht legt eine hohe Wahrscheinlichkeit nahe, dass dem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen wird. Da bei der ersten Untersuchungshaft meist nur ein vorläufiger Erkenntnisstand vorliegt, muss die Untersuchungshaft immer in kurzen Abständen neu festgesetzt werden.
Warum überhaupt U-Haft?
Als Voraussetzung einer Untersuchungshaft gilt der Grundsatz des dringenden Tatverdachts. Der dringende Tatverdacht impliziert eine hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten. Ein dringender Tatverdacht muss regelmäßig richterlich überprüft werden, da vorwiegend nur vorläufige Ermittlungsergebnisse vorliegen, die sich jederzeit wandeln können. Zusätzlich ist ein Haftgrund erforderlich. Haftgründe können Widerstand oder Fluchtgefahr sowie Verdunkelungsgefahren sein. Hierdurch würde eine Ermittlung durch den Beschuldigten erschwert oder sogar unmöglich werden.
Bei einigen Straftaten, wie etwa bei Sexualdelikten, ist auch die Gefahr der Abschreckung vor Rückfällen ein Haftgrund. Weitere Haftgründe sind die Schwere der Tat und die sogenannte primäre Untersuchungshaft. Befindet sich der Angeklagte weit entfernt von der Hauptverhandlung, kann auf Beschluss eine Unterbringung bis zu einer Woche erfolgen.
Unabhängig vom Haftgrund ist stets der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Untersuchungshaft muss der Schwere der Straftat und den möglichen strafrechtlichen Folgen für den Beschuldigten angemessen sein. Daher gilt die Untersuchungshaft nicht für Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren.
Dauer der U-Haft?
Die Untersuchungshaft dient der Aufklärung des Strafverfahrens, nicht der vorzeitigen Bestrafung. Sie kann nicht unendlich weitergehen, nur weil die Ergebnisse einer Untersuchung stagnieren. Die Untersuchungshaft soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. Es sei denn, die Ermittlungslage ist besonders schwierig oder es liegen andere schwerwiegende Gründe vor. Wird die Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr beschlossen, beträgt die Höchstdauer mangels anderer entgegenstehender Gründe zwölf Monate.
Rechte und Pflichten in der U-Haft?
Seit 2010 wurde in der Untersuchungshaft keine schriftliche Korrespondenz kontrolliert. Daher können Angeklagte Briefe schreiben und empfangen. Unter begründeten Umständen, beispielsweise wenn die Gefahr einer geheimen Absprache besteht, kann ein Richter jedoch eine Korrespondenzkontrolle durchführen.
Inhaftierte können auch Besuch empfangen, müssen aber akustisch und optisch überwacht werden. In begründeten Fällen können Zutrittsverbote ausgesprochen werden. Regelmäßige gerichtliche Überprüfungen stellen sicher, dass die Untersuchungshaft rechtmäßig fortgesetzt wird. In der Regel kann beispielsweise Haftausfall gewährt werden, wenn keine ernsthafte Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht und der Beschuldigte sich regelmäßig meldet.
Was bedeutet U-Haft persönlich?
In Deutschland gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Es sieht vor, dass Verdächtige erst nach ihrer Verurteilung als Kriminelle gelten können. Daher gilt ein Beschuldigter als unschuldig, bis ein Gericht seine Schuld zweifelsfrei feststellt.
Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen und gleichzeitig eine faire Chance zu haben, den Ermittlungsbehörden gegenüberzutreten, wird dem Angeklagten ein sogenannter Pflichtverteidiger zugeteilt.
Pflichtverteidiger, die den Angeklagten kostenlos zur Verfügung stehen und auf Kosten der Staatskasse ernannt werden, unterstützen die Inhaftierten während des gesamten Prozesses als gewöhnliche Rechtsanwälte. Ein solcher prüft unter anderem den korrekten Ablauf behördlicher Maßnahmen, beantragt Akteneinsicht und vermittelt zwischen Verdächtigen und der Staatsanwaltschaft. Auch die Vertretung vor Gericht fällt in den Aufgabenbereich des Pflichtverteidigers.
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