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Hartz IV – Wer bezahlt Anwalt

Hartz IV - Wer bezahlt Anwalt Hartz IV - Wer bezahlt Anwalt

Als Hartz 4-Empfänger, der zu Regelsätzen lebt, haben Sie zumeist nicht viele finanzielle Rücklagen. Das Leben nimmt natürlich keine Rücksicht darauf, aber oft wartet ein Schicksalsschlag auf einen, der die Betroffenen teuer zu stehen kommt.

Wie hoch sind die Anwaltskosten, wenn ich Hartz 4 bekomme? Was würden Sie zum Beispiel tun, wenn Sie Ihre Scheidung von Hartz 4 und die daraus resultierenden Anwaltskosten übernehmen müssten? Wie hoch sind die Anwaltskosten für eine Hartz 4 Empfängerberatung? Wie hoch sind die Anwaltskosten für ein ALG-2? Was ist, wenn die andere Partei vor Gericht gefunden wird? Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zu einem Thema, das jeden von uns auf einmal betreffen könnte.

Staatliche Unterstützung

Tatsächlich muss jeder seine eigenen Anwaltskosten grundsätzlich selbst bezahlen. Wer ihn betraut, muss die Kosten tragen, so einfach ist das im Normalfall. Da Deutschland aber ein Rechtsstaat ist, müssen auch Geringverdiener Zugang zu Rechtsbeistand haben. Es gibt auch das Beratungshilfegesetz. Es ermöglicht Ihnen, sich an das Amtsgericht Ihres Wohnortes zu wenden, um dort einen Beratungsantrag zu stellen.

Der Magistrat vom Gericht prüft einerseits die wirtschaftliche Lage, andererseits hört er, warum eine rechtliche Beratung nötig ist, damit dies nicht vorsätzlich geschieht. Eine Beratungshilfe ist eine Leistung des Sozialstaates, wird aber ebenfalls aus Steuermitteln finanziert und kann nicht als geschenkt angesehen werden. Daher wird jede Anfrage einzeln geprüft.

Wichtige Unterlagen

Es ist wichtig, einen Nachweis über die persönliche und finanzielle Situation zu erbringen. Für Hartz-IV-Empfänger bedeutet dies, dass Sie Ihren aktuellen ALG-II-Bescheid mit sich führen müssen. Dieser zeigt genau, wie viel Sie monatlich verdienen, wie viel Miete Sie zahlen und ob Sie mit anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Es ist auch eine gute Idee, einen aktuellen Kontoauszug mitzubringen, auf dem zu erkennen ist, dass Sie kein Vermögen dort aufbewahren. Schließlich müssen Sie Dokumente mitführen, die eine Rechtsberatung erfordern, wie zum Beispiel das Schreiben von Gegenparteien oder Klägern.

Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, kann das Prozessgericht den Fall innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss aufheben, wenn sich die Vermögensverhältnisse verbessern. Im Arbeitsrecht ist es üblich, dass Prozesskostenhilfeberechtigte während des Kündigungsschutzverfahrens Arbeitslosengeld beziehen und nach Abschluss des Verfahrens wieder eine Beschäftigung aufnehmen und damit wieder ein höheres Einkommen erzielen. Die Prozesskostenhilfe kann auch entzogen werden, wenn im Kündigungsschutzverfahren hohe Abfindungszahlungen zur Verfügung stehen.

Beratungsschein

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann ein ALG II-Empfänger nach Nachweis des ALG II-Bezugs beim Amtsgericht einen sogenannten Einzelberatungsschein beantragen. In der Regel wird das benötigte Zertifikat sofort erteilt. Mit dieser Bescheinigung ist es möglich, einen Beratungstermin bei einem Anwalt zu vereinbaren. Ist die Beratung erfolgreich, erhebt der Anwalt ein kleines Honorar von der Staatskasse.

In manchen Fällen können Rechtsanwälte von Inhabern von Beratungszertifikaten auch etwa 10 bis 15 Euro verlangen. Dabei handelt es sich um einen kleinen einmaligen symbolischen Betrag, um die Ernsthaftigkeit des rechtlichen Problems für den Empfänger von ALG II-Leistungen zu demonstrieren. Der Gesetzgeber nimmt an, wenn der Begünstigte bereit ist, 10 oder 15 Euro zu investieren, sind auch seine rechtlichen Belange wichtig.

Fazit – Hartz IV – Wer bezahlt Anwalt

Jeder kann in seinem Leben in Streitigkeiten geraten, die außergerichtlich nicht friedlich gelöst werden können. Dann hilft nur noch ein Anwalt. Aber Anwaltsberatung und sogar eine gerichtliche Vertretung kosten Geld. Nicht jeder kann es sich aus seinem verfügbaren Budget leisten, einen Anwalt zu beauftragen. Bezieher von ALG II-Leistungen können grundsätzlich keine Anwaltskosten nach Regelbedarf zahlen. Somit bestehen für den Sozialstaat vielfältige Möglichkeiten, dass diese Kosten für ALG II-Empfänger von Dritten übernommen werden.

In der Regel bleibt es nicht bei der Konsultation eines Anwalts. Meist folgt ein Prozess. In manchen Fällen werden Menschen zu Unrecht verfolgt und müssen sich wehren können. Anwälte können dann Rechts- oder Verfahrenshilfe für ihre Mandanten beantragen. In der Regel ist dies zulässig, wenn die Rechtssache nicht völlig aussichtslos erscheint und nicht absichtlich auferlegt erscheint. In diesen Fällen zahlt die Staatskasse Anwalts- und Gerichtskosten. Nur im Falle des Scheiterns sehen sich die Berechtigten des ALG II gefährdet, die Anwaltskosten der anderen Partei tragen zu müssen.

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