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Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung – Wichtige Hinweise

Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung

Einen gesetzlichen Anspruch des Vermieters auf regelmäßige Wohnungsbesichtigung finden Sie im Zivilrecht nicht. In manchen Mietverträgen findet sich noch eine Klausel, die es Vermietern erlaubt, alle ein bis zwei Jahre Wohnungen ohne konkreten Anlass zu besichtigen, um sich davon zu überzeugen, dass die ordnungsgemäßen Bedingungen des Wohnraums immer noch zumutbar und vertretbar sind.

Wenn Sie eine Wohnung mieten, wird diese jedoch grundsätzlich zu Ihrer geschützten Privatsphäre. Der Vermieter hat grundsätzlich kein Nutzungs- oder Besuchsrecht. In einigen Fällen räumt das Gesetz dem Vermieter jedoch das Recht ein, die Immobilie zu besichtigen. Was es damit auf sich hat, erklären wir jetzt.

Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung – Gute Gründe

Der Vermieter kann Ihre Wohnung betreten, wenn dies für die Instandhaltung, Untervermietung oder den Verkauf der Immobilie erforderlich ist. Auf dieser Grundlage kann er zum Beispiel einmal im Jahr vorbeikommen, um zu kontrollieren, ob die Fenster weiterhin zuverlässig und dicht schließen.

Aber er muss immer die ungeschriebene Regel befolgen, seinen Besuch rechtzeitig anzukündigen, mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus. Der Gesetzgeber besagt zudem, dass der Vermieter bei der Besichtigung die Interessen des Mieters zu berücksichtigen hat. Im Klartext heißt das, wenn Ihnen der angekündigte Termin besonders ungelegen kommt, können Sie den Zutritt verweigern. Benachrichtigen Sie den Eigentümer allerdings rechtzeitig darüber. Am besten schlagen Sie dabei direkt einen anderen Termin vor.

Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung – Keine guten Gründe

Wenn Sie ausziehen oder die Immobilie verkaufen, hat auch der Vermieter ein Nutzungsrecht. Er kann dann potenziellen Käufern oder Mietern Ihre Wohnung zeigen. Auch in diesem Fall gilt die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Das heißt, er muss seinen Besuch rechtzeitig ankündigen, und Sie können um eine Verlängerung bitten, wenn es Ihnen aus triftigen Gründen ungelegen kommt.

Es ist jedoch nicht erlaubt, zu überprüfen, ob Sie ordnungsgemäß gereinigt und Ihren Haushalt den Erwartungen des Vermieters entsprechend organisiert haben. Die Wohnung sauber zu halten, hat nichts mit dem Vermieter zu tun, solange du keine brennbaren Gegenstände darin stapelst oder einen stinkenden Müllhaufen verrotten lässt.

Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung – Zutritt verweigern?

Dem Vermieter den Zugang zur Wohnung um jeden Preis zu verweigern, ist jedoch nicht zu empfehlen. Denn wenn Sie ihn irrtümlich nicht hereinlassen, können Sie als Mieter schadensersatzpflichtig werden. Dann wird es ganz schnell teuer. Sie müssen eventuell den Stundenlohn für die Handwerker bezahlen, die ohne etwas zu tun wieder gehen müssen. Im Extremfall kann der Vermieter sogar eine Entschädigung für eine misslungene Weitervermietung verlangen. Ob die Zugangsverweigerung richtig oder falsch ist, ist Ermessenssache. Im Streitfall kann darüber nur in einem anschließenden Schieds- oder Gerichtsverfahren entschieden werden.

Wenn der Zugang jedoch ohne triftigen Grund verweigert wird, kann sich der Vermieter aber trotzdem nicht einfach selbst Zugang verschaffen. Andernfalls droht ihm ein Strafverfahren. Er kann jedoch eine einstweilige Verfügung beantragen, um ihm den Zugang zu gestatten.

Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung – Schlüsselfragen

Vielleicht hat Ihr Vermieter die Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Dies ist jedoch falsch. Laut Gesetz muss er Ihnen die Miet-Wohnung ausschließlich zu Ihrer Verfügung bereitstellen. Das bedeutet, dass er Ihnen zu Beginn der Mietzeit alle vorhandenen Schlüssel übergeben muss. Sie können ihm natürlich einen Schlüssel geben, wenn Sie möchten, und er stimmt zu. Zum Beispiel, damit er in den Ferien die Pflanzen gießen kann, oder wenn Sie die Schlüssel verlieren, dann gibt es direkt greifbar einen Ersatzschlüssel.

Aber das ist eine absolut freiwillige Vereinbarung. Die vorgedruckte Klausel im Mietvertrag, wonach Sie dem Vermieter oder Betreuer einen Schlüssel übergeben müssen, ist in jedem Fall unwirksam. Einige Mietverträge verlangen, dass Sie der Mieter sind und die Schlüssel bei einer vertrauenswürdigen Person für einen einfachen Zugriff hinterlassen, wenn Sie längere Zeit abwesend sind. Auch solche Vertragsbedingungen sind nicht notwendigerweise gültig.

Bei einer mehrmonatigen Abwesenheit müssen Sie jedoch sicherstellen, dass der Vermieter sein gesetzliches Besuchsrecht wahrnehmen kann. Zum Beispiel, wenn er Wartungsarbeiten planen und durchführen muss. Andernfalls können Sie für Schäden haftbar gemacht werden. Bei längerer Abwesenheit ist es sinnvoll, jemanden mit der Betreuung der Wohnung zu beauftragen.

Fazit – Darf der Vermieter in meine Miet-Wohnung

Im Notfall können Vermieter Wohnungen ohne vorherige Anmeldung betreten. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn eine Wasserleitung platzt. Da der Vermieter den Zweitschlüssel zur Wohnung nicht besitzen darf, kann er im Notfall auch eine Notöffnung vornehmen, wenn man den Mieter nicht erreichen kann. Ein Mieter handelt vertragswidrig, wenn er dem Vermieter im Notfall den Zutritt verweigert und sich der daraus resultierende Schaden erhöht. Daher hat er die Kosten des dadurch verursachten Mehrschadens zu tragen.

Meldet sich der Vermieter zu einem Besuch an, so hat er den Zweck des Besuchs sowie den zeitlichen und räumlichen Umfang des Besuchs möglichst genau anzugeben. Auch Vermieter müssen bei der Festlegung von Besichtigungsterminen die Interessen der Mieter berücksichtigen. Inspektionen müssen an Wochentagen durchgeführt werden – Tageszeit, aber die Tage variieren. Denn während einige Gerichte 10 bis 18 Uhr für zulässig halten, überspringen andere die Mittagszeit, und die Rechtsprechung behandelt die meisten Samstage als Werktage. Besichtigungstermine an Sonn- und Feiertagen müssen Mieter allerdings nicht in Kauf nehmen, es sei denn, es besteht ein dringender Grund dazu.

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