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Ich kann meine Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen – Was tun?

Kann meine Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen – Was tun? Kann meine Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen – Was tun?

Es mag gute Gründe geben, eine Lebensversicherung zu beenden, aber oft gibt es bessere Möglichkeiten. Wir haben uns dazu informiert, was man genau bedenken sollte, bevor man unnötig große Summen verschenkt.

Die Kapitallebensversicherung ist schnell angeschafft  und dann zahlt man Jahr für Jahr viel Geld. Was aber, wenn Sie Zweifel haben, ob die Police der richtige Weg zur Rente ist, oder Ihre Beiträge nicht mehr leisten können?

Dies kommt selten vor. Schließlich ist es nicht möglich, die langfristige Laufzeit des Vertrags vorauszusehen. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden jedoch mindestens die Hälfte der Lebensversicherungsverträge nicht wie geplant bis zum Ende gerettet.

Erwägen Sie eine fristlose Kündigung

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nicht wie bisher weiterführen können oder wollen, können Sie diese selbstverständlich kündigen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht die beste Lösung. Es kann gute persönliche Gründe für eine Kündigung geben, sollte aber immer sorgfältig und als letzter Schritt abgewogen werden.

Ein niedrigerer sogenannter Rückkaufswert, also der Betrag, der nach der Kündigung gezahlt wird, steht einer vorzeitigen Kündigung entgegen, weil die Anschaffungskosten der Police zunächst die bereits gezahlten Beiträge verrechnen. Deshalb bekommen Sie ein paar Jahre weniger zurück, als Sie bezahlt haben. Zudem verzichten Sie ganz oder teilweise auf den Schlussüberschuss, der erst am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt wird und ausschlaggebend für die Rendite der Lebensversicherung ist.

Außerdem bot der alte Vertrag vielleicht einen garantierten Zinssatz von bis zu 4 Prozent, was derzeit nur mit einer sicheren Geldanlage zu erreichen ist. Auch steuerliche Aspekte sollten vor der Kündigung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind Gewinne aus Verträgen, die vor Ende 2004 abgeschlossen wurden, steuerfrei, während Policenerträge nach 2005 grundsätzlich steuerpflichtig sind.

Was bedeutet Wiederverkaufsrichtlinie?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung nicht kündigen möchten, können Sie sie auf dem Zweitmarkt verkaufen. Käufer zahlen nur geringfügig mehr als den Rückkaufswert. Überdies kaufen diese Gesellschaften nicht jede Police und es muss sich für sie lohnen. Das heißt, Sie nehmen meist nur Verträge mit hohem Rückkaufswert und kurzer Restlaufzeit an.

Wie lassen sich Einwände erheben?

Eine interessante Möglichkeit könnte sich aus der zwischen 1994 und 2007 umgesetzten Politik ergeben. Da viele Kunden Versicherungen abschließen, ohne über ein Widerspruchsrecht nach EU-Recht informiert zu werden, können sie ihren Verträgen jetzt noch widersprechen. In diesem Fall hat der Versicherte Anspruch auf Erstattung der Prämie und der Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft von ihm verdient hat.

Ziehen Sie nur das ab, was das Unternehmen als Risikokosten bezeichnet. In etwa 60 Prozent der Fälle ist ein Widerspruch möglich.

Versicherungsfrei oder stundenweise umstellen?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung behalten möchten, aber für eine Weile nicht über die Mittel verfügen, um Ihre Beiträge zu zahlen, können Sie für einen bestimmten Zeitraum auf Ihre Beiträge verzichten. Laut GDV ist dies in der Regel nach frühestens zwei bis drei Vertragsjahren möglich, danach vielleicht ein bis zwei Jahre. Längere Pausen sind nicht üblich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag. Aber Vorsicht, denn wegen Beitragsverzicht reduziert sich oft die Deckungssumme.

Vorsicht ist beispielsweise auch geboten, wenn eine Lebensversicherung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt ist. Im Falle einer Beitragsbefreiung wird auch diese Zusatzversicherung eingefroren. Wer in diesem Zeitraum arbeitsunfähig ist, hat während der Beitragsbefreiung keinen Anspruch auf die Versicherung. Auf wichtige Berufsunfähigkeitsabsicherungen, die oft inklusive sind, sollte niemand verzichten.

Die vertraglichen Zahlungen können auch für einen bestimmten Zeitraum zurückgestellt werden. Hier liegt laut GDV in der Regel ein halbes Jahr, bei Arbeitslosigkeit räumen die Versicherungen aber meist bis zu einem Jahr ein. Abschläge und Zinsen müssen dann auf einen Schlag bezahlt werden.

Was ist eine Teilkündigung?

Viele Lebensversicherungen sind mit einer Zusatzversicherung kombiniert. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig ist, fällt es manchen Menschen schwer, einen neuen Vertrag zu bekommen, also sollten Sie es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Anders verhält es sich jedoch bei weniger wichtigen Zusatzversicherungen wie der Unfalltodversicherung. Dieser kann natürlich gekündigt werden, um den Gesamtbeitrag zu reduzieren.

Lässt sich die Bezahlungsmethode ändern?

Wenn Sie Ihre Prämien jährlich überweisen, zahlen Sie insgesamt weniger als monatlich, da viele Versicherer auf Letzteres einen Zuschlag erheben. Die Änderung Ihrer Zahlungsmethode kann Ihnen ein paar Prozent sparen und ist jederzeit problemlos möglich. Anders als bei vielen Sachversicherungen führt dies jedoch nicht direkt zu einer Prämienminderung. Stattdessen werden die Versicherungsleistungen erhöht, sodass Sie am Ende mehr bezahlt werden.

Fazit: Ich kann meine Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen

Welche dieser Varianten für die eigene Situation die beste ist, lässt sich oft nicht beantworten. Verbraucherschützer empfehlen daher, sich in jeder Situation persönlich beraten zu lassen und alle Möglichkeiten abzuwägen, bevor man eine Entscheidung trifft.

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