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Mein Versicherungsberater hat mich falsch beraten – Was nun?

Falsche Beratung durch Berater Falsche Beratung durch Berater

Sie haben die Versicherung gewechselt und plötzlich schießen Ihre Preise in die Höhe? Oder hat Ihnen Ihr Anlageberater empfohlen, in einen Investmentfonds zu investieren, nur um Geld zu verlieren? Das können Sie tun, wenn Sie falsch beraten werden.

Was ist ein falscher Rat?

Generell liegt eine Fehlberatung vor, wenn Sie aufgrund einer falschen und/oder falschen Beratung eine (Kauf-)Entscheidung treffen, wie zum Beispiel eine Unfallversicherung oder Anleihe kaufen, und dadurch Verluste erleiden.

Schlechte Beratung kann in vielen Bereichen passieren durch einen Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler, genauso wie von Banken und Sparkassen, aber auch durch einen Rechtsanwalt oder sogar durch den Steuerberater.

Schlechte Beratung durch Versicherungen

Kommt ein Versicherungsmakler oder Versicherungsagent seiner Beratungspflicht nicht nach und erleidet der Kunde hierdurch einen (Vermögens-)Schaden, so gilt seine Beratung als fehlerhaft und/oder falsch.

Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsagenten. Ein Versicherungsagent vertritt ein bestimmtes Versicherungsunternehmen und schließt nur mit diesem Versicherungsunternehmen Verträge ab. Andererseits sind Versicherungsmakler nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden.

Unterschiedliche Verantwortlichkeiten des Beraters

Die beiden Berufsgruppen haben unterschiedliche Beratungsaufgaben: Versicherungsmakler sind oft weiter entfernt als Versicherungsagenten. Schließlich ist bei einem Versicherungsvertreter klar, dass er nur für ein bestimmtes Unternehmen arbeitet und nur dessen Verträge vertreten möchte. Versicherungsagenten können ihren Kunden daher nur eine eingeschränkte Produktberatung anbieten.

Grundsätzlich muss er Ihnen keine Versicherungen empfehlen, die die Marktposition seines Unternehmens schwächen würden. Allerdings muss er Sie über Vertragspunkte informieren, die in der Regel für den Abschluss eines bestimmten Vertrages wichtig sind, wie zum Beispiel Ratenzahlungen oder Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist er verpflichtet, fehlerhafte oder irreführende Vorstellungen des Auftraggebers an zentraler Stelle zu korrigieren.

Versicherungsmakler sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichtet, mehrere am Markt angebotene Versicherungsverträge und Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Er muss Sie auch auf Lücken in Ihrem aktuellen Versicherungsschutz hinweisen. Verletzt ein Versicherungsagent oder Versicherungsmakler seine Beratungspflicht, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen.

Wer haftet für falsche Beratung?

Ist die Beratung des Versicherungsvertreters falsch, haftet die Versicherung, also die Versicherungsgesellschaft, nach VVG. Stellt ein Versicherungsmakler jedoch einen Versicherungsvertrag dar, so haftet allein der Versicherungsmakler für sein Beratungsverschulden.

Hier gibt es einen wichtigen Hinweis, denn der Versicherungsnehmer muss bestätigen, dass die Beratung des Versicherungsagenten oder Maklers falsch ist. Daher hat der Versicherungsagent bzw. -makler die Beratung zu protokollieren und dem Auftraggeber unverzüglich eine Kopie dieses Beratungsvertrages zuzusenden.

Fazit: Mein Versicherungsberater hat mich falsch beraten

Jeder Vermittler oder Berater hat bestimmte gesetzliche Verpflichtungen zur Erfüllung seiner Pflichten. Beispielsweise dürfen Vermittler keine Produkte mit irreführenden Informationen bewerben. Zum Beispiel, „Die Lebensversicherungsrendite von Unternehmen A beträgt 10 %“ ist solch eine irreführende Aussage. Keine Versicherung kann eine Rendite von zehn Prozent garantieren.

Wer besondere Kenntnisse und Fähigkeiten behauptet oder tatsächlich besitzt, muss laut Rechtsprechung strengere Maßstäbe bei der Beurteilung einer potenziell fehlerhaften Beratung anlegen. Makler dachten früher, sie könnten mit der Verwendung von Broschüren und Prospekten von Anbietern davonkommen, aber die Richter haben sie eines Besseren belehrt. Ein qualifizierter Vermittler muss die Richtigkeit der Angaben des Anbieters überprüfen.

Beim Verkauf einer Beteiligung sind besonders hohe Anforderungen zu erfüllen. Anlageziele, Laufzeit, Sicherheit, Risikobereitschaft etc. sind beim Vermittler zu erfragen. Auch nach persönlichen Verhältnissen muss der Vermittler fragen. Tut er dies nicht oder ignoriert er die Erwartungen des Kunden, übernimmt er die Verantwortung für schlechte Beratung.

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