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Scheidung – Wer hat welche Rechte?

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Bei einer Trennung stellen sich oft Fragen nach Rechten und Pflichten der Beteiligten und Betroffenen. Da der Vater/Ehemann in der Regel der Ernährer der Familie ist, hängt das Problem meist mit den Pflichten des Vaters zusammen. Als Beispiel für einen Familienversorger wird hier der Begriff Vater/Mann verwendet. Im Falle einer Trennung, insbesondere im Jahr der Trennung oder des Zusammenlebens, haben beide Ehegatten naturgemäß unterschiedliche Rechte und Pflichten in verschiedenen Bereichen.

Dieses Thema ist auch ohne individuelle Eigenschaften sehr umfangreich und komplex. Eine juristische Empfehlung kann dieser Text darum nicht sein, doch wir wollen zumindest einen kurzen Überblick in dieses Thema ermöglichen.

Scheidung – Wer hat welche Rechte auf die gemeinsame Wohnung?

Im Falle einer Trennung haben beide Ehegatten Anspruch auf eine Wohnung oder das Haus, in der die Ehegatten zusammenleben. Sie können beide weiterhin dort wohnen, müssen aber getrennt leben.

Wurde die räumliche Trennung durch Auszug eines Ehegatten begründet, kann der andere Ehegatte weiter dort wohnen. Ist das Haus oder die Wohnung vermietet, zahlt der verbleibende Ehegatte die Miete weiter. Zahlt der ausziehende Ehegatte Miete, muss dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Wenn das Haus nur einem Ehegatten oder beiden Ehegatten gehört, muss bei der Unterhaltsberechnung auch berücksichtigt werden, wer für das Eigentum zahlt und wer im Haus verbleibt, sollte das Wohngeld berücksichtigt werden.

Im Streitfall darüber, wer während der Trennung in der ehelichen Wohnung verbleibt, kann der Ehegatte verlangen, dass ihm die gesamte oder ein Teil der ehelichen Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Recht kann vor Gericht durchgesetzt werden. Das Gericht prüft dann die Interessen beider Ehegatten. Wird es erforderlich, einem Partner die gesamte oder einen Teil der ehelichen Wohnung zuzuweisen, so kann nur eine unzumutbare Härte vermieden werden, und der andere muss sich auf bestimmte Räume der ehelichen Wohnung beschränken oder ausziehen.

Die unzumutbare Härte wird richterlich festgestellt und ist eine sogenannte unbestimmte gesetzliche Frist. Eine unzumutbare Härte entsteht in der Regel im Zusammenhang mit ehelicher Gewalt und Drohungen, aber das Zusammenleben kann auch angesichts der Gesamtsituation unzumutbar schwierig sein. Auch die Interessen der in der Familie lebenden minderjährigen Kinder sind zu berücksichtigen.

Scheidung – Wer hat welche Rechte beim Unterhalt?

Eines der Trennungsrechte ist der Unterhalt. Nach der Trennung entstehen Ehegatten- und Kindesunterhaltsansprüche.

Verfügt ein Ehepartner über weniger Nettoeinkommen als der andere, hat dieser im ersten Jahr der Trennung und vor der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Grob gesagt beträgt der Unterhalt während der Trennung die Hälfte der Einkommensdifferenz zwischen dem Paar. Wenn das Einkommen aus Arbeit stammt, erhalten die Arbeitnehmer Prämien für ihre Arbeit.

Wie wird der Unterhalt errechnet?

Bei der Berechnung wird der Verdienst um 1/7 gekürzt, das ist der sogenannte Beschäftigungsbonus. Dies gilt nicht für alle Einkünfte, zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Das Einkommen muss möglicherweise um die Ausgaben des Ehepartners bereinigt werden. Hierzu gibt es eine Fülle von Rechtsprechungen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass beispielsweise notwendige Belastungen im Zusammenhang mit dem Beruf und Darlehensbelastungen im Zusammenhang mit der Ehe angerechnet werden können. Zusätzlich sind angemessene Pensionskosten zu zahlen.

Während der Trennung, also vor der Scheidung, kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob Ehegatten, die während der Ehe nicht oder in Teilzeit gearbeitet haben, mehr Arbeit brauchen oder ob sie Vollzeit arbeiten müssen. Die aktuelle Rechtsprechung (Januar 2010) erlaubt Ehegatten, die nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind, bis zum Ende des Trennungsjahres keine Änderungen vorzunehmen. In seinem ersten Jahr muss er sich auf eine verstärkte Beschäftigung oder Stellensuche vorbereiten. Am Ende des Trennungsjahres muss die Tätigkeit begonnen oder ergänzt werden. Die Anforderungen variieren je nach Dauer der Ehe, dem Alter der Kinder, der Rollenverteilung in der Ehe sowie dem Gesamteinkommen und der finanziellen Situation.

Scheidung – Wer hat welche Rechte für die Kinder?

Kindesunterhalt entsteht als Geldunterhaltsanspruch, wenn ein Kind nicht mehr von beiden Elternteilen betreut wird, sondern ein Elternteil das Kind betreut und damit seinen Anteil am Kindesunterhalt erfüllt. In diesem Fall ist der andere Elternteil zur Unterhaltszahlung verpflichtet.


Der Kindesunterhalt richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes. Dazu ist es üblich, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zu verwenden. Wichtig für die Unterhaltsberechnungen sind weitere Informationen zu Trennungsrechten und Unterhaltsthemen.

Leben die Eltern aufgrund einer Trennung nicht mit dem Kind zusammen, hat der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Recht und die Pflicht, mit dem Kind in Kontakt zu treten. Kinder haben nur das Recht auf Kontakt.

Umgangsberechtigte Eltern müssen das Umgangsrecht gegenüber ihren Kindern persönlich ausüben. Er muss das Kind vom anderen Elternteil abholen und zurückbringen, und mit bestimmten Ausnahmen muss er Besuchsgeld und Kindesunterhalt bezahlen.

Die Höhe der Exposition sollte auf der Grundlage der familiären Umstände vereinbart werden. Arbeitszeit, Entfernung zum Wohnort, Alter des Kindes und bestehende Beziehung zum Kind sind zu berücksichtigen. Der Kontakt wird in der Regel jedes zweite Wochenende hergestellt, damit beide Eltern am Wochenende die Freizeit mit ihren Kindern teilen können. Für sehr kleine Kinder werden in der Regel häufigere und kürzere Besuchsmöglichkeiten empfohlen.

Scheidung – Wer hat welche Rechte bei der Teilung des Haushalts?

Im Falle der körperlichen Trennung besteht auch das Recht auf materielle Trennung. Es muss einerseits ein Inventar aller Haushaltsgegenstände erstellt werden. Dann muss angegeben werden, wem das jeweilige Objekt gehört. Der dritte Schritt besteht darin, Empfehlungen für angemessene Allokationen abzugeben. Gegenstände, die der Ehegatte in die Ehe einbringt, also Gegenstände, die er bereits vor der Eheschließung besaß, sind ihm im Voraus zu überlassen. Erhält ein Ehegatte einen höherwertigen Hausrat als der andere, so ist dem Ehegatten eine Entschädigung in Höhe der Wertdifferenz zu zahlen.

Es wird empfohlen, Haushaltsgegenstände freundlich zu verteilen. Gerichte können auch Teilungen vornehmen. Das Erstellen einer vollständigen Liste aller ehelichen Haushaltsgegenstände ist selten einfach. Kommt es über die Familienaufteilung oder die Höhe einer angemessenen Entschädigung zu Streitigkeiten, erfolgt eine Aufteilung durch das Gericht, allerdings nur vorläufig zum Zeitpunkt der Trennung. Die Zeit nach der Scheidung dient dazu, letzte Regelungen zu treffen.





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