Steuernachzahlung – Was kann ich tun?
Die passende Steuerklasse wählen
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie und Ihr Partner andere Steuerklassenkombinationen als 4/4 wählen. Haben Sie und Ihr Partner sich für die Kombination 3/5 entschieden, kann dies dazu führen, dass Ihr Steuerbescheid eine Nachzahlung des Finanzamtes ausweist. 3/5 ergibt Sinn, wenn Sie oder Ihr Partner mehr als 60 Prozent Ihres Gesamteinkommens verdienen.
Dann zahlt ein Partner in der 5. Steuerklasse monatlich weniger Lohnsteuer, aber bei Anpassung der jährlichen Lohnsteuer kommt es zu einer Nachzahlung durch die Zusammenveranlagung des Steuerpflichtigen 3. Klasse. Dann kann die zu zahlende Einkommensteuer höher sein.
In einer ähnlichen Situation könnten Sie sich befinden, wenn Sie und Ihr Partner sich für eine Steuer der Kategorie 4 nach der Faktormethode entschieden haben. Für Paare, die unterschiedliche Einkommen haben und die Vorteile der Teilung fair untereinander aufteilen möchten, gibt es sogar monatliche Lohnsteuerabzüge. Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Gehaltsvorstellung einen Faktor. Dieser Faktor wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und dient als Berechnungsgrundlage für Ihren Arbeitgeber. Da es sich aber um eine zu erwartende Steuerpflicht handelt, können Änderungen später trotzdem Nachzahlungen nach sich ziehen.
Achtung bei Nebeneinnahmen und zusätzlichen Verdiensten!
Wenn Sie Sozialleistungen und Zulagen wie Arbeitslosengeld1, Kinderbetreuungsgeld oder Krankengeld beziehen, sind diese in der Regel vorübergehend freigestellt. Aber sie unterliegen sogenannten Fortschrittsbedingungen. Das bedeutet, dass das Finanzamt sie zu Ihren regelmäßigen Einkünften hinzurechnet. Daher zahlen Sie auf das normale Einkommen einen höheren Steuersatz.
Unabhängig davon, ob Sie andere Einkünfte haben, wie etwa Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, können auch diese zu Steuernachzahlungen führen, da dies Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Wenn Sie zum Beispiel eine Aufwandsentschädigung eingetragen haben und sich Ihre Dienstreisekosten im Laufe des Jahres verändert haben, kann dies ebenfalls zu Nachzahlungen führen.
Steuerbescheid prüfen!
Bewahren Sie am besten Ruhe, lesen Sie den Bescheid aufmerksam durch und prüfen Sie die Angaben genau. Auch dem Finanzamt können Fehler unterlaufen, also kontrollieren Sie, ob alle Berechnungen stimmen. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie die zusätzliche Gebühr zuerst bezahlen müssen, auch wenn Ihr Widerspruch berechtigt ist. Sie haben einen Monat Zeit, um Ihre Schulden zu begleichen, die Frist steht im Bescheid.
Ihren Widerspruch sollten Sie innerhalb eines Monats schriftlich mit Beleg erheben. Neben der Steuerschuld verlangt das Finanzamt auch Zinsen. Beachten Sie jedoch, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die ursprünglichen 6 Prozent Verzugszinsen verfassungswidrig sind. Sollte es zu einer Zinsentscheidung kommen, halten wir Sie im Zinsartikel des IRD über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Probleme bei der Rückzahlung?
Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie die Mehrkosten plötzlich nicht mehr zahlen können und Ihre Existenz gefährdet ist, können Sie eine Ratenzahlung (Stundung) beantragen. Auch hierfür fallen Zinsen an, nämlich 0,5 Prozent pro Monat.
Aber seien Sie gewarnt! Das IRS hat einen engen Aktionsradius für Ratenzahlungen. Die Steuerschuld muss spätestens innerhalb von 12 Monaten bezahlt werden. Zudem musste die Oberfinanzdirektion einem höheren Betrag zustimmen. In extrem lebensbedrohlichen Situationen kann sogar die Steuerpflicht erlassen werden.
Fazit und Zusammenfassung: Steuernachzahlung – Was kann ich tun?
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie als Arbeitnehmer in der Regel keine Steuererklärung abgeben müssen, anders als bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die meisten Arbeitnehmer geben trotzdem eine Steuererklärung ab, weil sie vieles, wie Werbungskosten und Sonderausgaben, anrechnen können, um ihr Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.
Wenn Sie jedoch feststellen, dass Sie weiterhin Steuern schulden, können Sie Ihre Steuererklärung zurückziehen oder innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung Widerspruch einlegen. Aber hier ein Hinweis, denn das Finanzamt kann dem Abzug widersprechen, wenn zusätzliche Gebühren verlangt werden, also wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Steuererklärung möglicherweise nicht freiwillig erfolgt.
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