Newsticker

Kitagebühren von der Steuer absetzen?

Kitagebühren absetzen Kitagebühren absetzen

Die Teilnahme an kommunalen Kitas ist in einigen deutschen Städten kostenlos, die Kinderbetreuung kostet jedoch in den meisten Einrichtungen Geld, insbesondere in privaten Kitas. Die Gebühren richten sich normalerweise nach dem Einkommen und sind daher für alle Eltern unterschiedlich.

Wenn es um Abzüge für diese finanzielle Belastung geht, gibt es jedoch gute Nachrichten. Eltern können die Kosten für die Kindertagespflege steuerlich absetzen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Welcher Betrag lässt sich bei Kitagebühren von der Steuer absetzen?

Bis zu 4.000 Euro sind zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerpflichtig. Das fehlende Drittel gilt als private gemeinsame Gestaltung und ist daher nicht abzugsfähig. Diese Aufwendungen gelten als Sonderausgaben und können in der Einkommensteuererklärung in den Zeilen 67 bis 73 der Anlage „Kinder“ auf Seite 3 eingetragen werden.

Wichtig ist, dass Ausgaben erfasst werden können und die Pflegekosten separat ausgewiesen werden. Schließlich kommen zu den Kosten für die Betreuung in einer Kita oft nicht abzugsfähige Festverpflegung oder Sport- oder Musikausgaben hinzu. Eine Rechnung für die Kinderbetreuungskosten muss eingereicht und per Überweisung bezahlt werden. Das Finanzamt erkennt keine Barzahlungen an.

Welche Voraussetzung gilt, um Kitagebühren von der Steuer absetzen zu können?

Um die Kosten für die Kindertagespflege von der Steuer absetzen zu können, muss das Kind unter 14 Jahre alt sein, im Haushalt der Eltern leben und der Elternteil Anspruch auf Kindergeld oder auch Kindergeld für das Kind haben.

Die Altersgrenze von 14 Jahren gilt nicht für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wenn Großeltern sowie andere Verwandte oder Freunde das Kind betreuen, sind Abzüge nur möglich, wenn ein entsprechender Vertrag eindeutig angegeben und das Betreuungsverhältnis dokumentiert ist. Die Ausgaben sind nicht abzugsfähig, wenn mehrere Personen im selben Haushalt leben.

Handelt es sich bei der Kinderbetreuung um eine Kulanzleistung, werden nur die Fahrtkosten für Sie selbst oder die Großeltern sowie andere Betreuungspersonen erstattet. Das sind in der Regel 30 Cent pro Kilometer. Auch hier muss eine Rechnung oder Bescheinigung ausgestellt werden und die Aufwendung darf nicht bar bezahlt werden.

Welche Kosten lassen sich bei Kitagebühren von der Steuer absetzen?

Die Pflegekosten können als sogenannte Sonderabgaben versteuert werden. In diesen Kosten sind neben den Gebühren für Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten (Kita), Horte, Krippen und dergleichen auch die Kosten für einen Babysitter, Ein Au-Pair oder eine Tagesmutter enthalten. Der Schutz und die Beaufsichtigung von Kindern müssen im Mittelpunkt stehen. Kinderbetreuungskosten beinhalten keine Mahlzeiten wie etwa mögliches Mittagsgeld für Kinder. Die Rechnung sollte daher die nicht gesondert ausgewiesenen Pflegekosten und Spesen ebenfalls ausweisen.

Kinderbetreuungsgeld kann grundsätzlich nur beantragt werden, wer lange mit dem Kind zusammenlebt. Dabei kann sich das Kind vorübergehend woanders aufhalten. Es ist auch wichtig, Kinder zu betreuen und sich selbst um sie zu kümmern. Dabei sind auch Abweichungen von familiären Verhältnissen möglich, insbesondere wenn die Eltern getrennt sind. Bei entsprechendem Wachstum des Kindes ist eine Aufteilung auf zwei Familien nicht ausgeschlossen.

Was ist bei der Abrechnung zu beachten, um Kitagebühren von der Steuer absetzen zu können?

Wichtig ist, dass Sie Ihr Konto per Lastschrift oder Überweisung belasten müssen. Wenn Sie bar oder per Scheck bezahlen, bestätigt das Finanzamt die Gebühr nicht. Aussagekräftig sind auch Spesenabrechnungen oder Spesenabrechnungen, die die Pflegekosten eindeutig ausweisen. Neben dem Kontoauszug für die Überweisung oder Lastschrift kann das Finanzamt diesen als weiteren Nachweis anfordern.

In Fällen, in denen unverheiratete Eltern und Elternteile ihre Steuern getrennt einreichen, sollte die Gebühr von dem Elternteil gezahlt werden, der die größere Steuerbelastung hat. Dies ist in der Regel der höher verdienende Partner. Für einkommensschwächere Partner können die damit verbundenen Vorteile wegfallen. Denn wer wenig oder gar keine Steuern zahlt, kann davon nichts oder nicht viel abziehen. In diesem Fall sollten Zahlungen nicht von Gemeinschaftskonten erfolgen. Bezahlen Sie am besten vom Konto des Partners, der die Gebühr auf seiner Steuererklärung angibt, damit das Finanzamt von Anfang an keine Probleme hat.

Fazit: Kitagebühren von der Steuer absetzen

Die Kinderbetreuungskosten müssen in der Steuererklärung jedes Kindes auf Seite 3 mit der Bezeichnung „Anlagen für Kinder“ im Abschnitt „Kinderbetreuungskosten“ angegeben werden. Bei mehreren Kindern müssen mehrere Anlagen eingereicht werden. Gegebenenfalls sind auch steuerfreie Arbeitgeberzulagen, wie zum Beispiel Kindergartenzulagen, zu beachten. Im Ergebnis reduzieren Zuschüsse die anrechenbaren Kosten, da sie faktisch vom Arbeitgeber getragen werden.

Bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten werden erstattet, das sind maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dies wird fortgesetzt, bis das Kind 14 Jahre alt ist. Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, liegt diese Altersgrenze bei bis zu 25 Jahren.

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*