Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung
Gibt es das?
Immer mehr Verbraucher suchen nach einer Möglichkeit, nach ihrem Tod die Familie finanziell abgesichert zu wissen. Hier kommt die bekannte Risikolebensversicherung ins Spiel, welche sich nach dem Ableben eines Versicherten, um die finanziellen Belange der Hinterbliebenen kümmert.
Dabei spielt es für die meisten Versicherungen keine Rolle, ob der Ehepartner, die Kinder und sogar Oma & Opa als Hinterbliebene eingetragen sind. Hinterbliebene sind all die jenigen, die ein Versicherter als diese angibt, um am Ende nach dem Ableben ( außer Selbstmord ) die Summen wahlweise monatlich oder als ganzes Kapital auszuzahlen.
Dies wird selbstverständlich an alle Hinterbliebenen fair und gleichwertig ausbezahlt, sodass es untereinander kein Gerangel um die Gelder geben kann. Jeder kann die Risikolebensversicherung ab dem achtzehnten Lebensjahr sofort abschließen, denn ein tragischer Unfall oder der gesundheitliche Nachteil können immer dafür verantwortlich sein, auch von heute auf morgen, dass ein Mensch stirbt.
Da ist es umso wichtiger, dass genügend Kapital in den vergangenen Jahren angesammelt wurde, damit Hinterbliebene sich zunächst auf die Trauerbewältigung konzentrieren können, ehe sie zum Alltag zurückgehen. Eine Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung ist ohne Weiteres möglich, sodass niemand Angst haben muss, dass die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann, weil die eigene Gesundheit bereits auf der Kippe steht.
Einige Versicherungen verlangen jedoch Unterlagen, um die Kosten entsprechend anzupassen, falls zum Beispiel eine Krebsdiagnose vorzufinden ist. Doch eine Risikolebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung ist selbst bei namhaften Versicherungsgesellschaften zu 95 Prozent möglich. Niemand muss sich aus diesem Anlass irgendwelche Sorgen machen oder gewisse Unterlagen einreichen.
Wichtig ist nur, dass der Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, damit am Ende die Hinterbliebenen nicht wirklich vor dem Problem stehen, dass aufgrund von Unwahrheiten die Summen nicht ausgezahlt werden. Die Risikolebensversicherung eine Versicherung für Hinterbliebene, die auf jeden Fall jeder abschließen sollte, um die Finanzen der trauerenden Verwandten erst einmal nicht zu stören.
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