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Kreditkarte wurde gekündigt – Was passiert jetzt?

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Die Kündigung eines Kreditvertrages durch eine Bank hat weitreichende Folgen für den betroffenen Kunden. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, hängt davon ab, ob die Bank die gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen zur Vertragsauflösung eingehalten hat. Wir zeigen Ihnen nun ein paar Hinweise auf, was es dabei zu wissen gibt.

Kreditkarte wurde gekündigt – Was ist passiert?

Stellt der Kunde die Zahlung ein, kann die Bank den Kredit kündigen. In diesem Fall muss die Bank den Kunden jedoch vor Vertragskündigung an die Begleichung der ausstehenden Raten erinnern. Dieses Verfahren ist rechtlich und inhaltlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden und muss innerhalb eines gewissen zeitlichen Rahmens umgesetzt werden.

Kündigt eine Bank einen Kredit wegen Nichtzahlung, steht ihr nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Stattdessen werden Banken bereits vollständig durch Verzugszinsen entschädigt. Außerdem muss die Bank das korrekte Vorgehen gewährleisten, ebenso wie eine Aufschlüsselung möglicherweise zu erstattender Leistungen.

Kreditkarte wurde gekündigt – Ist das erlaubt?

In verschiedenen Fällen gibt das Gesetz der Bank die Möglichkeit, den Vertrag für eine Kreditkarte einseitig zu kündigen, um ihre berechtigten Interessen zu wahren. Die Bank kann den Vertrag kündigen, wenn sich die Vermögenslage oder der Wert der Sicherheiten verschlechtert und die Rückzahlung des Darlehens nach eigener Einschätzung sehr wahrscheinlich gefährdet ist.

Wesentliche Vermögensverschlechterung gehören ebenfalls zu möglichen Gründen, eine Kreditkarte durch die Bank zu kündigen. Darum muss die Bank zuverlässig das Vermögen des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Kündigung vergleichen.

Eine Verschlechterung des Immobilienwerts ist relevant, wenn der Kreditvertrag im Bindung an eine Immobilienfinanzierung aufgestellt wurde. In diesem Fall muss die Bank den objektiven Wert der Immobilie ermitteln und mit dem Wert zum Zeitpunkt der Kündigung vergleichen.

Gefahren von Rückzahlungsverpflichtungen können ebenfalls eine fristlose Kündigung der Kreditkarte bedeuten. Das ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn neben einer Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden auch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist. Diese Abschätzung gilt vorausgesetzt, dass alle gestellten Sicherheiten verwertet werden.

Kreditkarte wurde gekündigt – Welche Möglichkeiten gibt es?

Ist die Kündigung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Kündigungsvoraussetzungen oder böswilliger Unterstellungen unwirksam, bleibt der Kreditkartenvertrag ohne Kündigung bestehen. Die Geltendmachung von SCHUFA-Einträgen, die darauf beruhen oder damit womöglich zu erwarten sind, ist nicht zulässig. Betroffene Bankkunden haben in so einem Fall verschiedene Rechtsmöglichkeiten.

Zuerst besteht bei Interesse des Kunden die Möglichkeit zur Klage auf Fortführung des Darlehensvertrages. Im Gegenzug kann allerdings auch eine Klage wegen Nichtvollstreckung angebracht sein. Ebenso kann, natürlich nach vorheriger Absprache mit einem Fachanwalt, eine Klage wegen sogenannter Nichteinlösung sonstiger Sicherheiten stattfinden. Gemeint sind damit zum Beispiel Lebensversicherungen oder Bausparverträge.

Schließlich sollten Sie insbesondere, aber nicht nur als Geschäftstreibender, Freelancer oder dergleichen nicht vergessen, darauf zu bestehen, dass mögliche SCHUFA-Einträge unterlassen oder gelöscht werden. Zur Not ist es möglich, auch diese Forderung einzuklagen.

Kreditkarte wurde gekündigt – Zusammenfassung und Fazit

Gemäß den Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ist eine fristlose Kündigung einer Kreditkarte nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Wenn ein Kunde falsche Angaben über seine für die Kreditentscheidung der Bank wesentlichen Vermögensverhältnisse macht, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern oder der Wert des hinterlegten Objekts aus einem erheblichen Grund als Sicherheitsleistung oder Bedrohung eintritt, die die Kreditrückzahlung gefährdet, oder wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur Sicherheitsleistung oder -erhöhung trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt ist eine Kündigung gerechtfertigt.

Liegt die wesentliche Ursache in einem Verschulden des Kunden, muss die Bank dem Kunden vor der Kündigung trotzdem eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Die Auswirkungen der Zwangsvollstreckung auf Ihr Darlehensprofil können nämlich schnell und nachhaltig zu größeren finanziellen Schwierigkeiten führen. Wenden Sie sich daher bei einer Änderung Ihrer finanziellen Situation so früh wie möglich an Ihre Bank. In den meisten Fällen lassen sich Lösungen finden, um drohende Zahlungsausfälle und entsprechende Kündigungen zu vermeiden.

Wenn Sie mit Ihren Schulden in Verzug geraten sind und Ihr Kreditgeber nicht mehr zu einer gütlichen Einigung bereit ist, sollten Sie sich umgehend an die Schuldenberatungsstelle wenden. Eine seriöse Schuldnerberatung von Institutionen wie Diakonie, Caritas oder Arbeiterwohlfahrt ist zu empfehlen. In vielen Städten gibt es auch kommunale Schuldnerberatungsstellen.

Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Die Berater dort helfen Ihnen bei der Organisation Ihrer Finanzen und versuchen, Gerichtsverfahren und negative SCHUFA-Einträge zu vermeiden.

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