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Handwerker von der Steuer absetzen?

Handwerker von Steuer absetzen Handwerker von Steuer absetzen

Privatpersonen, die Handwerker mit der Arbeit an ihrem eigenen Grundstück beauftragen, sollten ihre Rechnungen an einem sicheren Ort für spätere Nutzen aufbewahren. Arbeitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuergünstig in der Steuererklärung erfasst werden. Es steht ein Steuerbonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Ein neuer Ofen ist in Arbeit, das Badezimmer ist dringend renovierungsbedürftig und der Wohnzimmerteppich wurde durch Parkett ersetzt. Nicht jeder hat die Fähigkeiten oder die Zeit, als Handwerker in seinem eigenen Zuhause zu arbeiten. Der Vorteil dabei kann jedoch sein, wenn Sie einen Handwerker beauftragen, können Sie die Rechnung in der Regel von der Steuer absetzen. Diese Steuersenkung wird auch als „Handwerkerbonus“ bezeichnet.

Wer glaubt, dass nur Haus- und Wohnungsbesitzer die Dienste von Gewerbetreibenden in Anspruch nehmen können, die ihre Immobilien vermieten, der irrt. Ob Eigennutzung oder Wohnungsmiete – Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Nebenkostenabrechnungen, diese Situationen können zu Steuergutschriften bei der Einkommensteuer führen.

Wie lassen sich Handwerker von der Steuer absetzen?

Sogenannte Handwerkerprämien ermöglichen es Einzelpersonen, 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen abzuziehen, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr. Auf diese Weise kann ein Bonus von bis zu 1.200 Euro pro Jahr erzielt werden. Neben den reinen Arbeitskosten können oft auch Reise- und Maschinenkosten berücksichtigt werden, nicht aber die reinen Materialkosten.

Neben den klassischen handwerklichen Tätigkeiten, die tatsächlich von einem eingetragenen Handwerksbetrieb ausgeführt werden, wie zum Beispiel alle technischen Renovierungs- und Bauarbeiten, besteht zusätzlich die Möglichkeit, haushaltsbezogene Leistungen bei der Steuererklärung abzusetzen. Auf die Arbeitskosten gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent, denn bis zu 20.000 Euro pro Jahr gelten auch hier. Also winkt sogar ein Steuerbonus von 4.000 Euro pro Jahr.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Zuzahlungen für Gartenarbeit, Reinigung, Winterdienst oder ambulante Pflegedienste.

Welche Voraussetzungen erwartet das Finanzamt, um Handwerker von der Steuer absetzen zu können?

Um die Arbeitskosten des Handwerkers in der Steuererklärung anerkennen zu können, müssen die Arbeiten von einem selbstständigen Unternehmen ausgeführt werden. Wenn Sie die Arbeiten selbst ausführen, zum Beispiel selbst renovieren, können Sie diesen Steuervorteil nicht nutzen. Außerdem muss eindeutig nachgewiesen werden, dass die Arbeiten tatsächlich in der eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen oder in einer Mietwohnung durchgeführt wurden. Auch ein vom Nutzer innerhalb der EU genutztes Ferienhaus kann angerechnet werden. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag überwiesen, nicht bar an den Handwerker gezahlt wurde und die Rechnung vorliegt.

Was ist bei der Steuererklärung für Handwerksleistungen zu beachten?

Ausgaben für Handwerker oder selbstständige Dienstleister, die in Privathaushalten tätig sind, sind im Rahmen der Steuererklärung in der Beilage Haushaltsbezogene Ausgaben zu erfassen. Die errechnete Steuergutschrift wird von der im Steuerbescheid ermittelten Einkommensteuer abgezogen.

Rechnungen oder Kontoauszüge für kaufmännische Dienstleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen müssen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung nicht beifügen. Diese Nachweise müssen Sie nur dann aufbewahren, wenn das Finanzamt diese Unterlagen verlangt.

Wollen Sie die Arbeitskosten des Handwerkers von der Steuer absetzen, müssen diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Rechnungen ohne gesonderte Angaben genügen in der Regel nur bei Wartungsverträgen ohne anfallende Materialkosten.

Gibt es Hinweise für Mieter, um Handwerker von der Steuer absetzen zu können?

Steuerabzüge für Handelsdienstleistungen sind nicht auf Eigentümer beschränkt, die in ihren eigenen Häusern leben. Auch Mieter profitieren von dieser Steuergutschrift. Handwerkliche Dienstleistungen und hausbezogene Dienstleistungen erscheinen oft in der Nebengebührenordnung eines Vermieters. In diesem Fall sollte sich der Mieter vom Vermieter eine reine Arbeitsleistung nachweisen lassen, um in den Genuss der Abgabenermäßigung zu kommen.

Zusammenfassung: Handwerker von der Steuer absetzen

Ähnlich wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen, Sie können 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Allerdings ist die jährliche Steuerersparnis auf 1.200 Euro begrenzt.

Förderfähig sind nur Bauarbeiten an bestehenden Grundstücken. Daher muss das Objekt bereits existieren. Oder anders ausgedrückt, ist die Arbeit von Handwerkern am Neubau ist nicht ausgenommen. Der Staat gewährt Ihnen nur dann eine Handwerkerprämie, wenn Sie das Haus oder die Wohnung selbst nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Vermieter sind.

Das Finanzinstitut berechnet auch, was Sie Ihren Kindern hinterlassen, ohne Miete zu zahlen. Das kann zum Beispiel eine Wohnung sein, in der Ihr Kind studiert oder eine Ausbildung macht. Sie können bei Ihrer Steuererklärung eine Rechnung verlangen, auch wenn der Handwerker in Ihrem eigenen Ferienhaus arbeitet.

Verschiedene Arbeitsmaßnahmen im Wohnungsbau werden beispielsweise aus dem Kredit für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Steuerdividende und KfW-Förderung sind jedoch nicht kombinierbar, egal wie hoch die Förderung ist. Das heißt, die Maßnahme wird entweder öffentlich gefördert, egal in welcher Höhe, oder durch einen Zuschuss sowie einen kostenmindernden Kredit gefördert.

Daher müssen Sie sich im Voraus entscheiden und sorgfältig kalkulieren. Denn wenn Sie nur einen Euro als Zuschuss bekommen, ist die ganze Maßnahme nicht mehr abzugsfähig.

Befreit sind nur die reinen Arbeitskosten, nicht die Kosten für benötigte Materialien. Bitten Sie daher Ihren Handwerker, die Kosten separat auf der Rechnung auszuweisen. Teilweise bestätigt das Finanzamt auch abgerechnete Maschinen- und Fahrtkosten sowie Abfallentsorgung oder Verbrauchsmaterialien.

Beim Verkauf von Handwerksleistungen ist die Rechnung nicht bar zu bezahlen, sondern auf das Handwerkerkonto zu überweisen. Fügen Sie dann die Rechnung und den Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg der Steuererklärung bei.

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